Urheberrecht zum Gemälde Nighthawks von E. Hopper
Der englische Wikipedia-Artikel zum Gemälde Nighthawks zeigt ein Foto des Bildes (zum englischen Wikipedia-Artikel). Im deutschen Wikipedia findet man jedoch nur einen Link auf das Bild im englischen Artikel (zum deutschen Wikipedia-Artikel).
Warum ist das so? Wikipedia darf Nighthawks in Deutschland nicht ohne urheberrechtliche Genehmigung zeigen. Für meine Rekonstruktion des Bildes benötige ich ebenfalls die Zustimmung des Rechteinhabers.
Das Art Institute of Chicago teilt auf seiner Website mit, dass Nighthaws in den USA public domain ist. Damit darf das Bild in den USA mit Quellenangabe frei verwendet werden. In Deutschland ist das Gemälde jedoch noch urheberrechtlich geschützt, da sich die Gemeinfreiheit nach dem Land richtet, in dem das Werk publiziert werden soll. Damit gilt die Sperrfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Künstlers. Nighthaws ist also noch bis 1. Januar 2038 urheberrechtlich geschützt.
Ein Foto des Bildes darf man deswegen nur mit Genehmigung des Eigentümers und des Fotografen veröffentlichen. Ich habe aber doch nur das Bild mit heutigen Werkzeugen rekonstruiert. Bin ich damit auch durch das Urheberrecht gebunden? Nach §24 des Urheberrechtsgesetzes ist eine Veröffentlichung ohne Genehmigung möglich, wenn es sich um ein selbständiges Werk in freier Benutzung handelt. Bei meiner Rekonstruktion handelt es sich jedoch um eine Übertragung in eine wesensgleiche Werkskategorie und damit um die Bearbeitung eines Werkes. Ich brauche also die Einwilligung des Rechteinhabers.
Das kann doch kein großes Problem sein. Ich verfolge keine kommerziellen Ziele. Da wird man mir sicher das Recht einräumen, meine Rekonstruktion zu veröffentlichen. Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass meine naive Vorstellung zu einer E-Mail-Odyssee führen würde.
Auf meine Anfrage beim Museum erhalte ich prompt die Antwort, dass ich mich an Art Resource wenden soll. Das Art Institute of Chicago hat die Lizenzvergabe an eine Agentur übertragen.
Art Resource leitet meine Anfrage nach Deutschland weiter. Ich erhalte eine E-Mail von der bpk-Bildagentur in Berlin, die mir sehr freundlich die Rechte an einer Reproduktionsfotografie anbietet. Zu meinem Erstaunen endete die E-Mail mit dem Hinweis, dass ich zusätzlich die Rechte an dem Hopper-Werk erwerben müsste. Dafür habe die bpk-Bildagentur aber leider keine Adresse.
Also bin ich wieder beim Museum angelangt. Ich versuche es noch einmal mit dem deutlichen Hinweis, dass sie mir bitte das Recht am Bild selbst einräumen, das mir die Agentur nicht übertragen kann. Damit will sich das Museum aber nicht weiter auseinandersetzen und verweist auf Art Resource. Das Karussell dreht sich weiter …
Nach einigen weiteren E-Mais gebe ich schließlich auf. Aus purer Neugier schreibe ich aber noch einmal an die bpk-Bildagentur, was die Lizenz für eine Reproduktionsfotografie kosten würde. Obwohl ich deutlich darauf hinweise, dass ich keine kommerziellen Ziele verfolge, erhalte ich ein aus meiner Sicht heftiges Angebot. bpk differenziert das Nutzungshonorar nach der Art des Mediums, also für die Website und Social Media getrennt, nach Bildgröße und Dauer der Nutzung. Zusätzlich werden gesonderte Servicekosten aufgeführt.
Für die Veröffentlichung auf meiner Website und auf Instagram hätte ich für die Laufzeit von 10 Jahren ca. 200 € zahlen sollen. Es wäre ja nett gewesen, wenn ich ein Reproduktionsfoto von Nighthawks hätte veröffentlichen dürfen. Bei diesem Angebot stehen Kosten und Nutzen jedoch in keinem sinnvollen Verhältnis. Schließlich ist das Bild in dem englischen Wikipedia-Artikel ja nur einen Klick entfernt.
Doch meine Rekonstruktion von Nighthawks schmort immer noch auf der Festplatte im PC. Von allen bisher erstellten Bildern habe ich für dieses die meiste Zeit gebraucht. Das aufwändigste Bild soll ich nicht zeigen dürfen?
Das Thema des DOCMA Awards 2019 bringt mich auf eine Idee. Dazu mehr im nächsten Beitrag (zum Beitrag).